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Schröder-Ehlers: Datenkrake Google in die Schranken weisen

Datenschutz – Foto: Kebox, Fotolia.com
07. Juni 2010 0 Kommentare

Die Aktivitäten des Internet-Anbieters Google, insbesondere die Kamerafahrten von Google-Fahrzeugen zur Bildersammlung für den Dienst „Google Street View“, haben breite Kritik ausgelöst. Neben der grundsätzlichen Problematik der Kamerafahrten sind eklatante Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, etwa das illegale Abfangen und Speichern von privaten Verbindungs- und E-Mail-Daten, bekannt geworden.

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat diese Vorgänge zum Anlass genommen, um die Landesregierung zum Handeln aufzufordern. „Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie den Datenkraken wirkungsvoll bekämpft und bei Google auf Einhaltung der deutschen Gesetze drängt. Konkret heißt das: Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug müssen anonymisiert werden. Google muss sich dazu verpflichten, das Abfangen von Daten – absichtlich oder unabsichtlich – unmöglich zu machen. Die Aufnahmehöhe der Kameras auf den Google-Fahrzeugen darf zwei Meter nicht überschreiten. Selbst bei Einhaltung dieser maximalen Kamerahöhe muss sichergestellt sein, dass das Kameraauge nicht in die Privatsphäre von Menschen eindringt“, erklärte die Lüneburger Landtagsabgeordnete Andrea Schröder-Ehlers (SPD) am Montag in Hannover.

Die Sozialdemokratin sprach sich auch dafür aus, dass das Bundesdatenschutzgesetz als Verbraucherschutzgesetz anerkannt wird. „Dann hätten Verbraucherzentralen die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht geltend zu machen“, sagte Andrea Schröder-Ehlers. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung zudem auf, die Landesbehörde für den Datenschutz in die Lage zu versetzen, Google wirksam überprüfen zu können, und eine Bundesratsinitiative des Landes Hamburg zu unterstützen, die das Ziel hat, Rechtsunsicherheiten im Datenschutz zu beseitigen.

„Die Landesregierung hat bisher keinerlei Initiative ergriffen. Sie kommt über Ankündigungen nicht hinaus. Kurzfristige Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeit und der Daten im Internet sind aber nötig. Durch ihr Nichthandeln vernachlässigt die Landesregierung den Schutz der Bürger“, kritisierte Schröder-Ehlers. Die Abgeordnete macht darauf aufmerksam, dass das Bundesverbraucherministerium auf seiner Homepage betroffenen Bürgern einen vorformulierten Brief „Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch Google Street View“ bietet.

Briefvorlage „Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch Google Street View“

Informationen im Internet:


Verbraucherschutz

 

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